Nachdem die Rechtsgrundlagen für die Mehrfachnutzung von Daten systematisch geprüft und angepasst wurden, wird nun die operative Umsetzung vorangetrieben. In diesem Zusammenhang soll auch die Koordination mit internen und externen Partnern verbessert werden. Standardisierte Prozesse, die sich auch auf Gemeinde- und Kantonsebene flächendeckend etabliert haben, ermöglichen eine Weiterentwicklung der Kompetenzen und der statistischen Angebote.

Strategisches Ziel 4
Die ausgebaute Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern ermöglicht eine effektive Weiterentwicklung der Kompetenzen und der statistischen Angebote.
Die vierte Zielsetzung beschäftigt sich mit den zu schaffenden Rahmenbedingungen für eine effiziente Umsetzung der Entwicklungen gemäss den ersten drei Zielsetzungen. Sie hat insbesondere die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses zur Mehrfachnutzung von Daten im Kontext des Systems der Bundesstatistik zum Inhalt. Ziel ist es, durch die enge Zusammenarbeit und Koordination mit internen und externen Partnern eine effiziente Weiterentwicklung der statistischen Angebote (Informationen und Dienstleistungen) und Kompetenzen zu ermöglichen.
Schwerpunkte 2020 – 2023
Zur Umsetzung der Vorhaben im Bereich der Mehrfachnutzung von Daten werden die bestehenden Rechtsgrundlagen der Bundesstatistik systematisch geprüft und bei Bedarf angepasst. Analog zum schrittweisen Vorgehen bei der operativen Umsetzung der Massnahmen zur Interoperabilität sollen die Ergebnisse der Projekte im Bereich Mehrfachnutzung als Grundlage dienen, die Lösungen gegebenenfalls auf weitere Ebenen (Kantone und Gemeinden) oder auf andere Akteure (Institutionen, staatsnahe Betriebe usw.) auszuweiten. Zusätzlich sollen diese Arbeiten auch dazu genutzt werden, die Verordnungen konsequenter auf die moderne, integrierte Statistikproduktion auszurichten.
Zur Umsetzung der Vorhaben im Bereich der Mehrfachnutzung von Daten und der dazu notwendigen Arbeiten zur Standardisierung und Harmonisierung werden die bestehenden Koordinationsmechanismen und -plattformen gezielt weiterentwickelt. Dadurch soll insbesondere eine möglichst effiziente Einigung auf konkrete Standardisierungsvorgaben erreicht werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass das BFS in Absprache mit den Statistikproduzenten die übergeordneten Anliegen der öffentlichen Statistik betreffend die Mehrfachverwendung von administrativen Daten auf einer abgestimmten Basis gegen aussen vertreten kann.
Die Koordination und Betreuung der Stakeholderbeziehungen der Bundesstatistik mit Nutzenden in Verwaltung und Gesellschaft wird weiter systematisch verbessert und institutionalisiert. Die Erwartungen der verschiedenen Partnergruppen werden proaktiv abgeholt, und anschliessend auf ihre Bedeutung für die Bundesstatistik und ihre effiziente Umsetzbarkeit geprüft.
Damit die Bundesstatistik die in der Wissenschaft vorhandenen methodischen und technologischen Kompetenzen gezielt zur Umsetzung von Innovationen nutzen kann, soll der Austausch und die Zusammenarbeit mit den eidgenössischen und kantonalen Hochschulen weiter institutionalisiert werden. Ziel ist eine Zusammenarbeit bei der Entwicklung von Lösungsansätzen für alle Phasen des statistischen Prozesses, insbesondere beim innovativen Einsatz von Methoden und technischen Lösungen.