Die Mehrfachnutzung von Daten ist ein wichtiges strategisches Element im System der Bundesstatistik. In diesem Zusammenhang sollen in dieser Legislatur unter anderem die Standardisierung und Harmonisierung der Daten der Bundesstatistik vorangetrieben werden. Ausserdem werden die Instrumente zur Mehrfachnutzung von Daten weiterentwickelt.

Strategisches Ziel 1
Die Mehrfachnutzung von Daten ist im System der Bundesstatistik umgesetzt.
Mit dieser Zielsetzung werden die zentralen Elemente für die Mehrfachnutzung von Daten in einzelne Schwerpunkte gefasst und auf die im Rahmen des Systems der Bundesstatistik umzusetzenden Elemente konkretisiert. Wichtigste Herausforderung ist eine geordnete, für beide Seiten nutzenstiftende Abstimmung des Vorgehens zwischen der statistischen und der administrativen Datenhaltung und -nutzung. Die dazu notwendigen Massnahmen bauen auf bestehenden Prozessen und organisatorischen Strukturen auf. Die Prüfung der Machbarkeit und die anschliessende Umsetzung erfolgen in konkreten Projekten, welche innerhalb eines spezifizierten Themenbereiches realisiert werden. Bereits konkret geplant sind Projekte zur Mehrfachverwendung von Lohn- und Steuerdaten und zur spitalstationären Gesundheitsversorgung. Bereits weiter fortgeschritten ist das Projekt zur Mehrfachverwendung von Stammdaten (Berufsnomenklatur), welches als Grundlage für die Erarbeitung der entsprechenden Vorschläge zuhanden des Bundesrats diente. Auf diesen Grundlagen werden in einer nächsten Etappe die dabei gewonnenen Erfahrungen in die konkrete Ausgestaltung der organisatorischen, koordinativen, rechtlichen und technischen Grundlagen, Werkzeuge und Hilfsmittel überführt, um die Umsetzung in weiteren Themenbereichen und eine Ausweitung auf weitere föderale Ebenen und Akteure zu ermöglichen.
Schwerpunkte 2020 – 2023
Zur Umsetzung der Mehrfachnutzung von Daten im System der Bundesstatistik werden die vorhandenen statistischen Daten weiter standardisiert und ihr Inhalt durch die Dokumentation der entsprechenden Metadaten transparent gemacht. Grundlage dafür bildet die Verwendung einheitlicher Definitionen und Nomenklaturen, die vom BFS gemeinsam mit der für die jeweiligen Daten verantwortlichen Stelle erarbeitet werden.
Zur Mehrfachverwendung von Daten der Bundesverwaltung werden verschiedene Grundlagen für eine effiziente Sicherstellung der Interoperabilität der verschiedenen Systeme benötigt. Dazu sind die notwendigen Werkzeuge und Instrumente für die Normierung, Harmonisierung und Standardisierung (Metadatensystem, Datenkatalog usw.) und die entsprechende Interoperabilitäts-Plattform der Daten des Bundes konzipiert und eingeführt.
Zur Koordination der Standardisierungs- und Harmonisierungsaufgaben für die Mehrfachverwendung der Daten nimmt das BFS die Rolle und die damit verbundenen Aufgaben für die Gesamtkoordination als schweizerischer Datenverwalter (Swiss Data Steward) wahr. Die Festlegung der Prozesse, Rollen und Verantwortlichkeiten erfolgt dabei in Koordination mit den Departementen und bestehenden interdepartementalen Koordinationsorganen (bspw. Steuerungsgremium gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund, Koordinationsorgan des Bundes für Geoinformation). Zusätzlich übernimmt das BFS die Rolle des Datenverwalters Statistik (Data Steward Statistics), um damit die Anliegen der öffentlichen Statistik innerhalb der Interoperabilitäts-Plattform sicherzustellen. Grundlage dafür ist ein ausgebauter Austausch mit den Gremien der Bundesstatistik, mit denen konsolidierte Anforderungen definiert werden sollen.
Es wird geprüft, welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Anpassungen nötig sind, um weitere Datenquellen aus der operativen Verwaltung in das Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) einzubeziehen und gemeinsame Unternehmensstammdaten den berechtigten Verwaltungseinheiten zur unmittelbaren Nutzung in den operativen Geschäftsprozessen bereitzustellen.
Zur Umsetzung des Once-Only-Prinzips auf Verwaltungsebene ist geklärt, ob und allenfalls wie Daten aus dem Einflussbereich des Bundesstatistikgesetzes unter Wahrung des Statistikgeheimnisses für die restliche Bundesverwaltung nutzbar gemacht werden können, ohne von dem für die öffentliche Statistik elementaren Statistikgeheimnis abzuweichen. Dazu muss die Trennung zwischen statistischer und administrativer Datenhaltung klar geregelt werden. Damit diese Trennung sinnvoll ausgestaltet werden kann, müssen konkrete Massnahmen zur Sicherung der Qualität, der Weiterentwicklung der prozessualen und instrumentellen Ausgestaltung und zur Gestaltung der rechtlichen Grundlagen eingeleitet werden.