Grundlagen und Zielbild

Am 17. Juni 2017 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Im vorliegenden Mehrjahresprogramm ist die Mehrfachnutzung von Daten ein zentrales Element; die Nutzung vorhandener Daten soll noch konsequenter umgesetzt werden. Damit wird die administrative Belastung von Unternehmen, Privaten und Institutionen weiter gesenkt.

Das MJP 2020 – 2023 stellt die gezielte Nutzung der Chancen der digitalen Transformation im Sinne der Weiterentwicklung der Statistikproduktion und der daraus entstehenden Informationen und Dienstleistungen in den Vordergrund. Ausgangspunkt und zentrales Element des vorliegenden Programms ist die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zur Mehrfachnutzung von Daten mit dem die im Bundesstatistikgesetz festgelegte Priorität der Nutzung bereits vorhandener Daten noch konsequenter umgesetzt und die administrative Belastung von Unternehmen, Privaten und Institutionen weiter verringert werden soll.

Auf politischer Ebene hat das Parlament am 13. Juni 2017 die Motion 16.4011 FDP-Liberale Fraktion «Digitalisierung. Keine Doppelspurigkeiten bei der Datenerhebung» angenommen. Sie beauftragt den Bundesrat sicherzustellen, dass Unternehmen nicht die gleichen Daten und Informationen an verschiedene Behörden liefern müssen. Die Koordination zwischen dem BFS, den verschiedenen Bundesämtern sowie den Kantonen und Gemeinden soll dazu führen, dass der Aufwand durch Befragungen und Kontrollen für die Unternehmen abnimmt. Auf dieser Basis hat der Bundesrat am 27. Juni 2018 Beschlüsse zu den Entwicklungsperspektiven des Statistiksystems Schweiz gefasst. Darauf aufbauend hat er am 27. September 2019 mit Beschlüssen zur Mehrfachnutzung von Daten die konkreten Massnahmen festgelegt. Kernelemente sind die administrative und statistische Mehrfachnutzung vorhandener Daten (im Sinne des «Once-Only-Prinzips1»), die Schaffung der notwendigen Instrumente und Rahmenbedingungen für die konkrete Umsetzung dieser Vorgabe und die schrittweise Umsetzung im Rahmen von konkreten Projekten.

1) Ziel ist, dass Unternehmen und Personen bestimmte Angaben der Verwaltung nur einmal melden müssen.

 

Entwicklung von Fähigkeiten als Grundlage

Die digitale Transformation und die zunehmende Komplexität der Fragestellungen bedingt verstärkt, dass die Fähigkeiten im System der Bundesstatistik ganzheitlich weiterentwickelt werden. Das System der Bundesstatistik muss deshalb sowohl bei der Weiterentwicklung der bestehenden statistischen Produktion und Register wie auch bei der Umsetzung von innovativen Massnahmen zunehmend mehrere Dimensionen (Einsatz von bisher noch nicht genutzten Methoden und Technologien, gezielte Nutzung bestehender und Erschliessung neuer Daten, Weiterentwicklung der rechtlichen und koordinativen Rahmenbedingungen) gleichzeitig entwickeln.

Zur Umsetzung dieses Ansatzes und der entsprechenden Vorhaben werden die unter dem ersten strategischen Ziel aufgeführten Massnahmen zur Umsetzung der Mehrfachnutzung von Daten entsprechend ergänzt. So gibt das zweite strategische Ziel konkrete Schwerpunkte für die Weiterentwicklung der statistischen Produkte, der Register und der Dienstleistungen vor, während sich das dritte mit der (Weiter-)Entwicklung der Kompetenzen und Instrumente der Bundesstatistik beschäftigt. Die vierte strategische Zielsetzung gibt die Leitlinien für die Weiterentwicklung der Koordination im System der Bundesstatistik und die dafür zu schaffenden Rahmenbedingungen vor.

 

 

Ebenen der Kompetenzentwicklung für die Bundesstatistik
Ebenen der Kompetenzentwicklung für die Bundesstatistik

Zielbild

Grundlage für die Weiterentwicklung der Produktionsprozesse der öffentlichen Statistik ist eine gezielt outputgesteuerte Wertschöpfungskette, die auf eine umfassende Mehrfachnutzung von bestehenden Daten ausgerichtet ist. Sie beginnt mit der Erhebung der konkreten Bedürfnisse und Fragestellungen und endet mit der Diffusion von statistischen Informationen, die in Form, Art, Kanal und Tiefe auf die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer abgestimmt sind. Dabei werden – in Funktion der Fragestellung – bestehende Daten aus verschiedensten Quellen auf ihre Eignung zur nachhaltigen Nutzung geprüft. Bei inhaltlicher und qualitativer Eignung werden diese Daten aufbereitet – insbesondere auch für die Mehrfachverwendung – und anschliessend im Hinblick auf die Fragestellungen analysiert und nutzergerecht diffundiert. Mit diesem im Grundsatz nicht neuen, aber auf eine umfassende Betrachtung der Statistikproduktion ausgelegten Modell soll eine ganzheitliche Herangehensweise zur Weiterentwicklung des Portfolios der in der Bundesstatistik vorhandenen oder zu entwickelnden Fähigkeiten gezielt vorangetrieben werden. Neben den organisatorischen und technischen Voraussetzungen ist die Weiterentwicklung des vorhandenen Know-hows und des dazugehörigen Wissensaustauschs ein zentrales Element. Damit wird sichergestellt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Statistik über Methoden-, IT-, Kommunikations-, Organisations- und Managementkompetenzen verfügen, die den Bedürfnissen moderner, innovationsorientierter statistischer Organisationen entsprechen.