Register

Gemäss Artikel 4 des Bundesstatistikgesetzes wird keine Direkterhebung durchgeführt, wenn der Bund oder ein ihm untergeordnetes Organ bereits über die erforderlichen Daten verfügt. Das BFS konnte in diesem Bereich mit der Einrichtung des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) und des Registers der Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) sowie mit der Befähigung zur Vergabe von internationalen Identifikationsnummern (Legal Entity Identifier, LEI) bereits grosse Fortschritte erzielen. Ebenfalls in diesem Kontext wurden die Volkszählung und die Betriebszählung dahingehend modernisiert, dass Administrativdaten verwendet werden können. Auch in zahlreichen anderen Bereichen der Statistikproduktion wie bspw. Unternehmen, Löhne, Arbeit, Sozialhilfe und Kriminalität wird die Nutzung von Administrativdaten vorangetrieben. Die Registerdaten dienen als Grundlage für die Stichprobenziehung und liefern zusätzliche Daten zu den befragten Personen, Haushalten und Unternehmen. Dank der einheitlichen Identifikationsnummern, die im Lauf des letzten Jahrzehnts in den Registern eingeführt wurden, können die Daten mittels der Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Bereichen auch für die Produktion von neuen statistischen Informationen verwendet werden.

Herausforderungen und Entwicklungspotenzial

Die Daten in den BFS-Registern sind dank ihrer Vollständigkeit, Qualität und Aktualität nicht nur für die Bedürfnisse der Bundesstatistik, sondern für die gesamte öffentliche Verwaltung von Interesse. Die Gesetzgebung sieht daher vor, dass die Daten aus dem BUR, dem GWR und dem UID den nationalen, kantonalen und kommunalen Behörden unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden können. Bereits beim Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen bestand das Ziel in der administrativen Entlastung durch Anwendung des Once-Only-Prinzips. Angesichts der zunehmenden Verbreitung des E-Governments als Basis für moderne und effiziente Behörden wurde das Once-Only-Prinzip in der Tallinn-Deklaration verankert, die am 6. Oktober 2017 von der Schweiz unterzeichnet wurde und als Leitfaden zur Weiterentwicklung dient.

Am 19. Dezember 2018 wurde die Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes vom Bundesrat gutgeheissen. Die in den vom BFS geführten eidgenössischen Registern enthaltenen Daten werden in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen und vermehrt nicht nur zu statistischen, sondern auch zu administrativen Zwecken Anwendung finden. Am 29. Juni 2019 wurde das BFS vom Bundesrat beauftragt zu untersuchen, inwiefern die Informationen im BUR auf Bundesebene als Referenzdaten dienen könnten.

Schwerpunkte 2020 – 2023

Statistische Aktivitäten im Themenfeld

https://www.stat-mjp.admin.ch/content/statmjp/de/home/strategische-themenfelder-statistikproduktion/register.html