Gemäss Artikel 4 des Bundesstatistikgesetzes wird keine Direkterhebung durchgeführt, wenn der Bund oder ein ihm untergeordnetes Organ bereits über die erforderlichen Daten verfügt. Das BFS konnte in diesem Bereich mit der Einrichtung des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR) und des Registers der Unternehmens-Identifikationsnummern (UID) sowie mit der Befähigung zur Vergabe von internationalen Identifikationsnummern (Legal Entity Identifier, LEI) bereits grosse Fortschritte erzielen. Ebenfalls in diesem Kontext wurden die Volkszählung und die Betriebszählung dahingehend modernisiert, dass Administrativdaten verwendet werden können. Auch in zahlreichen anderen Bereichen der Statistikproduktion wie bspw. Unternehmen, Löhne, Arbeit, Sozialhilfe und Kriminalität wird die Nutzung von Administrativdaten vorangetrieben. Die Registerdaten dienen als Grundlage für die Stichprobenziehung und liefern zusätzliche Daten zu den befragten Personen, Haushalten und Unternehmen. Dank der einheitlichen Identifikationsnummern, die im Lauf des letzten Jahrzehnts in den Registern eingeführt wurden, können die Daten mittels der Verknüpfung von Daten aus verschiedenen Bereichen auch für die Produktion von neuen statistischen Informationen verwendet werden.

Herausforderungen und Entwicklungspotenzial
Die Daten in den BFS-Registern sind dank ihrer Vollständigkeit, Qualität und Aktualität nicht nur für die Bedürfnisse der Bundesstatistik, sondern für die gesamte öffentliche Verwaltung von Interesse. Die Gesetzgebung sieht daher vor, dass die Daten aus dem BUR, dem GWR und dem UID den nationalen, kantonalen und kommunalen Behörden unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung gestellt werden können. Bereits beim Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen bestand das Ziel in der administrativen Entlastung durch Anwendung des Once-Only-Prinzips. Angesichts der zunehmenden Verbreitung des E-Governments als Basis für moderne und effiziente Behörden wurde das Once-Only-Prinzip in der Tallinn-Deklaration verankert, die am 6. Oktober 2017 von der Schweiz unterzeichnet wurde und als Leitfaden zur Weiterentwicklung dient.
Am 19. Dezember 2018 wurde die Strategie für den Ausbau der gemeinsamen Stammdatenverwaltung des Bundes vom Bundesrat gutgeheissen. Die in den vom BFS geführten eidgenössischen Registern enthaltenen Daten werden in den kommenden Jahren stark an Bedeutung gewinnen und vermehrt nicht nur zu statistischen, sondern auch zu administrativen Zwecken Anwendung finden. Am 29. Juni 2019 wurde das BFS vom Bundesrat beauftragt zu untersuchen, inwiefern die Informationen im BUR auf Bundesebene als Referenzdaten dienen könnten.
Schwerpunkte 2020 – 2023
Die Vernehmlassung zum neuen Adressdienstgesetz wurde am 14. August 2019 vom Bundesrat eröffnet und dauerte bis am 22. November 2019. Das neue Bundesgesetz über das nationale System zur Abfrage von Adressen natürlicher Personen (Adressdienstgesetz, ADG) schafft die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines nationalen Adressdienstes durch das BFS. Dieser Dienst soll den Gemeinden und Kantonen, der Bundesverwaltung sowie Dritten, die für die Ausübung ihrer Aufgaben gesetzlich zur systematischen Verwendung der Dreizehnstelligen AHV-Nummer (AHVN13) ermächtigt sind (z.B. Krankenkassen), zur Verfügung stehen, d.h., sie können auf die Wohnadressen der Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz zugreifen. Dadurch werden administrative Prozesse vereinfacht und öffentliche Aufgaben effizienter abgewickelt, weshalb das Projekt im Rahmen von E-Government Schweiz als prioritär eingestuft wurde. Gemäss dem aktuellen Zeitplan wird der Bundesrat den Gesetzesentwurf im Mai 2021 dem Parlament vorlegen. Die Vernehmlassung dürfte sich auf zwei Jahre erstrecken (2021 und 2022). Die Inbetriebnahme des NAD ist für den 31. Dezember 2023 vorgesehen, hängt jedoch vom Ergebnis der Vernehmlassung ab.
Die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige (NOGA) stellt im Rahmen der Statistikproduktion die Vergleichbarkeit, Standardisierung und Harmonisierung der Daten sicher. Deswegen wirkt sich ihre Revision auf sämtliche Statistiken, deren Untersuchungsgegenstand darauf basiert (Unternehmen, Produkte usw.), auf die Kodierung der Daten in den Unternehmensregistern sowie auf die Produktion von Bezugstabellen für die verschiedenen Nomenklaturversionen aus. Die Harmonisierung ist zwar aufwändig, aber notwendig, um die grossen wirtschaftlichen Veränderungen der letzten 10 bis 15 Jahre – beispielsweise die Entwicklungen von Technik und Informatik, die wachsende Bedeutung des Dienstleistungssektors oder von E-Commerce – korrekt wiederzugeben. Gemäss dem aktuellen Zeitplan soll das Revisionskonzept für die Allgemeine Systematik der Wirtschaftszweige Anfang 2020 BFS-intern genehmigt werden. Bis 2021 muss der Inhalt des BUR doppelt kodiert werden, damit die Produktion der Stichprobenrahmen und der Zeitreihen gewährleistet werden kann. Sobald diese Vorarbeiten abgeschlossen sind, soll ab 2022 für die laufende Statistikproduktion des Bundes die aktualisierte NOGA verwendet werden, damit 2024 die Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung revidiert werden kann.
Die Daten aus den kantonalen Grundbüchern werden künftig vom BFS jährlich erhoben und mit dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister verknüpft, damit einerseits eine Typologie der Gebäudeeigentümer und andererseits ein Immobilienpreisindex erstellt werden kann. Diese Erhebung wird ab 2020 in stark automatisierter Form durchgeführt. Die Statistikproduktion ist für 2021 geplant, hängt jedoch von der Qualität der Grundbuchdaten sowie deren Übereinstimmung mit dem Gebäude- und Wohnungsregister ab.
Dank der laufenden Verbesserungen der Swissdec-Standards wird das BFS die Unternehmensdaten für die regelmässige Aktualisierung des BUR verwenden können. Darüber hinaus werden verschiedene Überlegungen angestellt, wie die Verwendung von Administrativdaten gefördert und systematisiert werden kann, um eine Plausibilisierung des BUR zu ermöglichen. Das BUR könnte beispielsweise die Daten der kantonalen Steuerbehörden verwenden, um die Abdeckung und die Kohärenz der erhobenen statistischen und administrativen Einheiten zu validieren. Die Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden wurde angestossen, die Ergebnisse werden für 2024 erwartet.
2017 veröffentlichte das BFS seine Dateninnovationsstrategie. Im Rahmen eines Pilotprojekts wurde untersucht, inwiefern maschinelles Lernen (Machine Learning) für die Automatisierung der Kodierungsverfahren verwendet werden könnte. Die Ergebnisse dieses Pilotprojekts sind sehr vielversprechend. Eine Integration in den Produktionsprozess ist für Ende 2022 geplant. Gemäss dem aktuellen Zeitplan soll in den kommenden Jahren zudem der Einsatz von Algorithmen künstlicher Intelligenz in allen vom BFS geführten eidgenössischen Registern so weit wie möglich verbessert und systematisiert werden. Ab 2020 ist die Beteiligung an einem internationalen Pilotprojekt für die Verwendung einer Blockchain im Rahmen des LEI-Registers vorgesehen.
Statistische Aktivitäten im Themenfeld
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