Die Informationen der Bundesstatistik zum Themenfeld Gesundheit ermöglichen den Nutzern einen Gesamtüberblick aus drei unterschiedlichen Blickwinkeln: der Bevölkerungsperspektive, der Versorgungsperspektive (Leistungserbringer) und der Systemperspektive. Die so produzierten statistischen Informationen dienen der Abbildung des Gesundheitszustandes der Bevölkerung und dessen Entwicklung, der Erfassung von Hintergründen, Ergebnissen und Wirkungen von Behandlungen sowie der Planung und Steuerung im Gesundheitswesen einschliesslich dessen Struktur, Kosten und Finanzierung. Zudem liefern sie wichtige Grundlagen im Bereich Klassifikation und Nomenklaturen sowie zur Prävention und ermöglichen eine faktenbasierte Konzeption neuer gesundheitspolitischer Massnahmen.
Diese Informationen werden von Bund und Kantonen für die Steuerung des Gesundheitswesens genutzt, sie dienen ihnen aber auch als Grundlage für Investitionsentscheide in den Bereichen Infrastruktur, Bildung und Forschung und zur Steuerung des Zugangs zu Ressourcen der Gesundheitsversorgung. Dazu kommt eine Vielzahl von weiteren Nutzern aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verbänden sowie internationalen Organisationen.
Herausforderungen und Entwicklungspotenzial
Die grössten Herausforderungen im Gesundheitswesen für die kommenden Jahre sind hauptsächlich die Digitalisierung (im Verbund mit dem technologischen Wandel), die demografische Entwicklung der Schweizer Bevölkerung (ändernde Krankheitsbilder, Ressourcen für die Pflege) sowie die Finanzierbarkeit der medizinischen Leistungen bedingt durch die steigenden Kosten.
Der zusätzliche Bedarf an Daten betrifft sowohl die öffentliche Statistik, die Forschung als auch die Datenverwendung nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung1 KVG. Der Bundesrat hat im Programm Gesundheit2020 die gesundheitspolitischen Prioritäten definiert und die Erwartungen an die Statistik formuliert. Hinzu kommt eine immer engere Abstimmung, sowohl inhaltlich als auch prozessual mit den Partnern bei Bund und Kantonen. Diese Entwicklung bedeutet einen erheblichen Ausbau der Statistik, deren Bewältigung als notwendige Investition in die Zukunft des Gesundheitswesens betrachtet werden.
Mit der Digitalisierung der Gesellschaft eröffnet sich für die öffentliche Statistik die Möglichkeit, bestehende Datenlücken zu schliessen. Es fallen vermehrt elektronische Daten an. Sind dabei die Prozesse standardisiert, die Metadaten einheitlich beschrieben und die Anforderungen an die Datenqualität definiert, können diese Verwaltungsdaten auch für die Bedürfnisse der öffentlichen Statistik verwendet werden.
Das Prinzip der Mehrfachverwendung von Daten zu verschiedenen Zwecken wird auch bei den Gesundheitsstatistiken angewandt. Die Bundesstatistik fungiert somit über die eigentlichen Aufgaben der Statistik hinaus als Koordinator und Plattform für die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Akteure. Die Digitalisierung und laufende Implementierung neuer eGovernment-Prozesse fördert die Standardisierung, wovon auch die Statistiknutzer profitieren werden. Im Rahmen der vom Brundesrat beschlossenen Massnahmen zur Mehrfachnutzung von Daten soll deshalb der Datenfluss in der spitalstationären Gesundheitsversorgung standardisiert und harmonisiert werden.
Die Neuauflage des schweizerischen Krebsberichts wird zusammen mit Partnerorganisationen erarbeitet und publiziert. Zudem werden die Bestimmungen des neuen Krebsregistrierungsgesetzes1 umgesetzt, wo nebst der Datenauswertung auch die Todesursachenstatistik eine bedeutende Rolle einnehmen. 2023 wird ein erstes nationales Krebsmonitoring durchgeführt.
Die Schweizerische Gesundheitsbefragung wird periodisch alle 5 Jahre durchgeführt. Für 2022 ist die siebte Schweizerische Gesundheitsbefragung geplant. Sie bietet den Kantonen wiederum die Gelegenheit, die Stichprobe für ihr Gebiet aufzustocken. Die wichtigsten Massnahmen beziehen sich auf die Überprüfung der Erhebungsmethoden sowie die allfällige Anpassung der Erhebungsinstrumente.
Im Bereich Sucht und nicht übertragbare Krankheiten wird das Monitoringsystem MonAM konsolidiert, und die Indikatoren werden regelmässig aktualisiert. Zu diesem Thema wird auch die Abwassermessung lanciert. Schliesslich wird das neu ausgerichtete Monitoring act-info zu Suchtberatung und -behandlung konsolidiert.
Die Kodierungsinstrumente werden via nationales Antragsverfahren unter Einbezug der Tarifpartner und anderer Stakeholder weiterentwickelt. Damit ein leistungsorientiertes Tarifsystem im Bereich der stationären Rehabilitation mit voraussichtlicher nationaler Anwendung der Tarifstruktur ab 2022 eingeführt werden kann, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden. Mit der Verabschiedung der revidierten Diagnoseklassifikation ICD-11 durch die Weltgesundheitsversammlung in 2019 steht die Einführung der ICD-11 den Ländern offen. Die Auswirkungen auf die öffentliche Statistik (Mortalität- und Morbiditätsstatistiken) werden unter Einbezug der Stakeholder geklärt.
Im Bereich der Gesundheitsversorgung werden die Erhebungen der Daten der Leistungserbringer modernisiert, technisch, inhaltlich und prozessual, um die Konsolidierung der erhobenen Daten im Rahmen der Gesundheitsversorgungsstatistik voranzutreiben. Damit wird die Mehrfachnutzung der zu erhebenden Daten sowohl durch die Datennutzerinnen und -nutzer im Rahmen des KVG wie der öffentlichen Statistik ermöglicht, bei gleichzeitiger Reduktion des Erfassungsaufwandes bei den Leistungserbringern.