Stellungnahmen der Kommission für die Bundesstatistik KBStat

Die Kommission für die Bundesstatistik ist damit beauftragt, dem Bundesrat jährlich einen Bericht über die Umsetzung des Mehrjahresprogramms vorzulegen.

Die Kommission besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Kantone und Gemeinden, der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Sozialpartner, der Bundesverwaltung und der Schweizerischen Nationalbank. Sie verfasst nach Art. 13 Abs. 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992 (BstatG, SR 431.01) i.V.m. Art. 5 Abs. 3 der Verordnung vom 30. Juni 1993 über die Organisation der Bundesstatistik (SR 431.011) jährlich einen Bericht über die Weiterentwicklung des Mehrjahresprogramms und die Situation und Entwicklung der amtlichen Statistik der Schweiz. Der Bericht wird jeweils gegen Ende des ersten Semesters publiziert.

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