Das Mehrjahresprogramm 2016 – 2019 diente der Bundesstatistik in der vergangenen Legislaturperiode als strategische Planungs- und Steuerungsgrundlage. Darin wurden die allgemeinen Ziele und die Schwerpunkte für die einzelnen Themenfelder. Die Auswertung hat gezeigt, dass sämtliche Ziele erreicht und die Schwerpunkte umgesetzt wurden.
Das statistische Mehrjahresprogramm (MJP) 2016 – 2019 diente der Bundesstatistik in der vergangenen Legislaturperiode als langfristig orientierte strategische Planungs- und Steuerungsgrundlage und als wichtige Basis zur Koordination der Aktivitäten im System der öffentlichen Statistik der Schweiz. Die Einführung von Themenfeldern zur gezielteren Ausrichtung der Weiterentwicklung der statistischen Informationen und der damit verbundene, weiter ausgebaute Dialog mit den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Partnern der öffentlichen Statistik unterstützten diesen Prozess.
Die drei im Mehrjahresprogramm 2016 – 2019 festgelegten strategischen Ziele wurden umgesetzt. Dasselbe gilt für die Umsetzung der Schwerpunkte in den einzelnen Themenfeldern. Die nachfolgenden Abschnitte enthalten Erläuterungen zu den einzelnen Zielen und legen kurz die wichtigsten Punkte zur Beurteilung der Zielerreichung dar.
Das Ziel konnte umgesetzt werden. Die laufende Anpassung des statistischen Angebotes konnte mit der Einführung der thematischen Zielebene im MJP auf eine neue Grundlage gestellt werden. Dabei vollzog sich die Weiterentwicklung stetig und im Austausch mit Nutzern und Partnern.
Eine tragende Rolle spielte in diesem Zusammenhang die Umsetzung von international anerkannten Standards, mit denen die statistischen Informationen der Bundesstatistik international vergleich- und damit besser interpretierbar ausgestaltet werden konnten. Zentrales Element ist und war dabei der Anhang zum bilateralen Statistikabkommen mit der EU. Der überarbeitete Anhang A des Abkommens ist in Kraft getreten und ermöglicht es, in bestimmten Bereichen die Kohärenz und Vergleichbarkeit der Statistiken zwischen der Schweiz und der EU zu erhalten oder sogar auszubauen. Die wichtigsten Änderungen, die während dieser Überarbeitung an Anhang A vorgenommen wurden, betrafen die Annahme der EU-Rechtsakte über die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung von Sozialstatistiken, Bevölkerungs- und Wohnungszählungen, Umweltgesamtrechnung und das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung 2010 (ESVG 2010).
Neben der stetigen Weiterentwicklung der Informationsinhalte war auch die weitere Flexibilisierung der statistischen Produktionssysteme eine grundlegende Voraussetzung, um – wie im MJP 2016 – 2019 skizziert – rasch auf neue Informationsbedürfnisse reagieren zu können. Dazu hat das BFS das Projekt SIS-Relaunch initiiert, mit dem die Produktionsabläufe des BFS nun während der Laufzeit des MJP 2020 – 2023 weiter standardisiert und rationalisiert werden sollen.
Ein weiteres wichtiges Element der Umsetzung des strategischen Ziels 1 waren die Konsolidierung und der weitere Ausbau der Nutzung von Register- und Administrativdaten. Dabei handelt es sich um eine in Artikel 4 des Bundesstatistikgesetzes skizzierte Daueraufgabe der Bundesstatistik. Bei der Konsolidierung der Nutzung dieser Daten konnte insbesondere das BFS mit dem Projekt Modernisierung des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR-Reengineering) Fortschritte erzielen.
Ausgangspunkt der Überlegungen und Arbeiten für den weiteren Ausbau der Nutzung von Administrativdaten war die Frage, wie Zugang, Dokumentation usw. aufgebaut werden müssen, dass eine nachhaltige Nutzung für die statistische Produktion sichergestellt werden kann. Die Ergebnisse dieser Überlegungen dienten als eine der Grundlagen für die Beschlüsse des Bundesrates zur Weiterentwicklung des Statistiksystems 27. Juni 2018 resp. zur Mehrfachnutzung von Daten (27. September 2019). Die konkreten Schwerpunkte zur Umsetzung dieser Beschlüsse im Bereich der Bundesstatistik finden sich nun im strategischen Ziel 1 des MJP 2020 – 2023.
Weiter konnten erhebliche Fortschritte bei der Entwicklung von effizienteren statistischen Methoden erzielt werden. Dabei handelt es sich sowohl um kurzfristige als auch um langfristige Vorhaben, mit denen die Qualität der statistischen Produktion verbessert, neue Produkte entwickelt und die Belastung der Befragten durch Erhebungen wo möglich reduziert werden sollen. Beispiele dafür sind die Anwendung von statistischen Modellen zur Kombination von Administrativ- mit Erhebungsdaten oder Methoden zur Kleingebietsschätzung. Eine zentrale Rolle spielte dabei auch die im Herbst 2017 präsentierte Dateninnovationsstrategie des BFS. Sie hatte zum Ziel, die Machbarkeit der Anwendung von komplementären Methoden auf bestehenden Datenquellen zu untersuchen, entsprechende Richtlinien zu erarbeiten und langfristig die Produktion bestehender öffentlicher Statistiken dort zu erweitern und/oder zu ergänzen, wo sich der Einsatz solcher Methoden als sinnvoll und effizient erweist.
In direktem Zusammenhang mit dem Ziel dieser Arbeiten steht das Thema der Reduktion der Belastung der Befragten. Dazu hat das BFS einerseits Instrumente für eine Messung der Belastung erarbeitet und getestet. Andererseits bilden die im Lauf der Umsetzung des Programms 2016 – 2019 erarbeiteten Vorschläge zur Mehrfachnutzung von Daten und vor allem die oben erwähnten Beschlüsse des Bundesrates nun die Grundlage für eine weit umfassendere Umsetzung im Rahmen des MJP 2020 – 2023.
Das Ziel konnte umgesetzt werden. Die Produzenten der Bundesstatistik haben den Austausch mit den verschiedenen Stakeholdern weiter ausgebaut. Dabei wurde der Kontakt zu wichtigen Verbänden und Organisationen ausgebaut, was Erläuterungen zur Funktionsweise und Rolle der Bundesstatistik erlaubte. Dies insbesondere im Hinblick auf Vorteile der Umsetzung der Vorgaben aus dem Bundesstatistikgesetz, der Charta der öffentlichen Statistik und dem Verhaltenskodex für europäische Statistiken.
Ein weiteres wichtiges Element für eine erfolgreiche Umsetzung des MJP war die laufend verbesserte Koordination der Arbeiten der Bundesstatistik. Dies einerseits unter den Produzenten der öffentlichen Statistik (in den Gremien der Bundesstatistik) wo beispielsweise das Instrument eines umfassenden Jahresprogramms eingeführt werden konnte. Dieses Instrument erlaubt es, die konkreten Projekte, Direkterhebungen und Publikationen zwischen den einzelnen Produzenten abzugleichen und gegen aussen sichtbar zu machen. Dabei zeigte sich aber auch, dass für die Zukunft der Austausch und die Koordination, gerade im Bereich der Formulierung gemeinsamer Vorgaben der öffentlichen Statistik für das Ziel zur Mehrfachnutzung (im MJP 2020-2023), weiter verbessert werden muss.
Bei der internationalen Zusammenarbeit sind die Produzenten der Bundesstatistik schliesslich in zahlreichen Fachgremien der internationalen Organisationen wie der EU (im Rahmen des Europäischen Statistischen Systems bspw. im Bereich der Diffusion im Rahmen des Projekts DIGICOM), der UNO (z.B. im Bereich der Migration bei der UNSD und der UNECE), dem IWF (z.B. im Bereich der Staatsfinanzen) und der OECD (z.B. in den Bereichen Wirtschafts- und Bildungsstatistik) vertreten. Damit stellen sie den notwendigen Wissensaustausch für eine effiziente und langfristige Sicherstellung der Vergleichbarkeit der statistischen Informationen sicher.
Wichtige Beiträge lieferten dabei der Wissenstransfer auf nationaler und internationaler Ebene in der Zusammenarbeit mit der Wissenschaft. Daraus resultierten beispielsweise deutliche Verbesserungen im Stichprobensystem des BFS und bei der Nutzung von AHV-Daten (Zusammenarbeit mit der Universität Neuenburg), beim Einsatz von Methoden zur Kleingebietsschätzung («small-area-estimation», in Zusammenarbeit mit der Universität Madrid) oder im Bereich der Datenaufbereitung (High-Level Group on Modernisation, UNECE).
Insgesamt hat sich bei der Evaluation ergeben, dass die im Rahmen der Erstellung des MJP sichergestellte Verbindung zwischen der Planung auf der fachlichen Ebene mit den längerfristigen strategischen Vorgaben auch in Zukunft eine zentrale Herausforderung bleibt. Damit soll auch der Einbezug von Vorgaben und Bedürfnissen auf der internationalen, der nationalen und der regionalen Ebene in Zukunft optimiert werden.
Das Ziel konnte umgesetzt werden. Ein zentrales Postulat des MJP 2016-2019 war die gezieltere Positionierung der Bundesstatistik als Lieferant von Grundlagen für die Planung und Steuerung. Im Rahmen der stetigen Weiterentwicklung des Angebots an statistischen Informationen in den einzelnen Themenfeldern wurde diesem Anliegen gezielt Rechnung getragen. Ein wichtiges Element war dabei die Ergänzung des Monitoringsystems der Nachhaltigen Entwicklung (MONET), um die Erreichung der 17 Ziele der Agenda 2030 in der Schweiz verfolgen zu können. MONET dient u.a. auch als Kontextinformation zum Budget des Bundes.
Die eindeutige Identifikation anhand von Schlüsselmerkmalen wie der AHV-Nummer oder der Unternehmens-Identifikationsnummer UID in den verschiedenen Datenbeständen der Bundesstatistik erlaubt die Verknüpfung von statistischen Informationen auf Einzeldatenebene über die Zeit und über verschiedene Datenbestände. Damit konnten neue Verlaufsstatistiken – beispielsweise zu den Bildungsverläufen – und themenübergreifende Analysen erstellt werden. Diese erlauben eine vertiefte Erfassung gesellschaftlicher Veränderungen, mit der Informationen über die Wechselwirkungen verschiedener politischer Massnahmen zur Verfügung gestellt werden.
Die mit diesen Möglichkeiten verbundenen Potenziale werden zunehmend sowohl von den Produzenten der Bundesstatistik als auch im Forschungsbereich genutzt. Dazu hat das BFS als für die Verknüpfungen zuständige Stelle auf Bundesebene die Prozesse zur Verknüpfung weiterentwickelt und zusätzliche Massnahmen definiert, die nun in den Jahren 2020-2023 umgesetzt werden können. Hierbei werden primär die existierenden Prozesse zur Beurteilung von Datenverknüpfungsanliegen sowie die standardisierte Weitergabe der Daten an Dritte optimiert. Sie sind besonders geeignet, neue Grundlagen für die Planung und Steuerung zu erarbeiten. Die Möglichkeit der Nutzung bestehender Daten zur Erarbeitung neuer statistischer Informationen hat insbesondere den Vorteil, dass die Belastung der befragten Personen und Unternehmen gesenkt wird.
Schliesslich bleibt die grundlegende Feststellung, dass die Bundesstatistik ihre Aufgaben nur erfüllen kann wenn ihre statistischen Informationen auch wahrgenommen und genutzt werden, beispielsweise von Politik und Gesellschaft als Grundlage für die Meinungsbildung und Entscheidfindung. Dazu wurde die Diffusion der statistischen Informationen laufend optimiert. Wichtige Bestandteile dieser Bestrebungen waren die Ausweitung der Diffusion und Kommunikation auf weitere Kanäle (socia-media, Bereitstellung von maschinenlesbaren Daten für Drittplattformen) und die stetige Anpassung der Inhalte an die sich mit dem digitalen Wandel vollziehenden Änderungen des Nutzerverhaltens.